KIEL. Die Betreiberin des Kernkraftwerks Brunsbüttel hat dem Sozialministerium als zuständiger Reaktorsicherheitsbehörde heute (13. August) ein Meldepflichtiges Ereignis nach der Meldekategorie N der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (INES 0) gemeldet.
Beim Probelauf eines Notstromdiesels, der zuvor im Herstellerwerk überprüft und gewartet worden war, ist es zu einem Motorschaden gekommen. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand sind zwei Zylinder beschädigt worden. Der Diesel ist damit nicht einsatzfähig und wird nach Angaben der Betreiberin zur Ursachenklärung in das Herstellerwerk zurück transportiert. Die Atomaufsichtsbehörde hat sich heute vor Ort über den Schadensumfang und den bisherigen Kenntnisstand zum Schadenseintritt informiert und Sachverständige hinzugezogen. Der Diesel war während des Probelaufs noch nicht im Sicherheitssystem des seit 2007 abgeschalteten Kernkraftwerks Brunsbüttel eingesetzt.













