Erneut Steit um die Meldepflicht für Babyklappen-Kinder in Hamburg

Die Babyklappe: So wie hier in der Goethestraße in Hamburg-Altona ist sie noch an. Foto: altona.INFO

Die Babyklappe: So wie hier in der Goethestraße in Hamburg-Altona ist sie noch an fünf weiteren Orten in Hamburg vertreten. Foto: altona.INFO

Nach einem erneuten Gespräch mit SterniPark e.V., das heute in der Sozialbehörde stattfand, bestehen in zwei wesentlichen Punkten die unterschiedlichen Rechtsauffassungen zwischen dem Träger und der Behörde fort. Die Behörde beauftragt jetzt das  “Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht” als externen Gutachter. Der Gutachter soll die Meldung abgelegter Kinder und Einsetzung von Vormündern bewerten.

Die Behörde hält an ihrer Rechtsposition zur unverzüglichen Meldung von in Babyklappen abgelegten Kindern sowie der Information des Familiengerichtes zur Bestellung eines Vormundes fest. Die Behörde ist nach wie vor interessiert, mit SterniPark e.V. eine Verständigung über den rechtlichen Rahmen der Babyklappen auf Basis zweifelsfrei eindeutiger Verfahren zu erreichen und wird deshalb ihre Rechtsauffassung dem Institut zur Begutachtung vor-legen.

“Wichtig für mich ist, dass sowohl Eltern beziehungsweise Mütter zu einem Leben mit ihren Kindern unterstützt und motiviert werden. Zudem müssen auch bei Babyklappen die Rechte und das Wohl der Kinder nach den in Deutschland gültigen Gesetzen gesichert werden”, sagt Sozial- und Familiensenator Dietrich Wersich. “Wenn das Ergebnis des Gutachtens vorliegt, werden wir uns erneut mit SterniPark über die Konsequenzen austauschen.”

Quelle: Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz

Kurz-URL: http://www.altona.info/?p=5228

geschrieben von bei Aug 20 2009. abgelegt unter Altona-Nord, Hamburg. Antworten verfolgen RSS 2.0. Eine Meinung zu diesem Thema?

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