Bebauungsplan-Entwurf Altona-Altstadt 55
Das Bezirksamt hat beschlossen, folgenden Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I Seite 2415), zuletzt geändert am 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018, 3081), öffentlich auszulegen.
Mit dem Bebauungsplan beabsichtigt das Bezirksamt Altona die städtebauliche Neuordnung des Teilbereiches zwischen Großer Elbstraße, De-Voß-Straße, Buttstraße und der rückwärtigen Flurstücksgrenze der Bebauung am Fischmarkt. Der Bebauungsplan mit der beabsichtigten Bezeichnung Altona-Altstadt 55 soll den Bebauungsplan Altona-Altstadt 21 in diesem Teilbereich ersetzen. Entlang der Großen Elbstraße soll die Kerngebietsnutzung gesichert und ausgebaut werden. Entlang der Buttstraße sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine straßenparallele Bebauung geschaffen werden.
Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung zur Nachverdichtung handelt, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a des Baugesetzbuches (BauBG) durchgeführt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist nicht geplant.
Der Entwurf (zeichnerische Darstellung mit textlicher Festsetzung und Begründung) wird in der Zeit vom 17. November bis einschließlich 18. Dezember 2009 an den Werktagen (außer Sonnabends) während der Dienststunden im Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Altona, Jessenstraße 1-3 (Technisches Rathaus), 5. Stock, 22767 Hamburg, öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung können Anregungen zum Bebauungsplan bei der genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Verspätet vorgebrachte Anregungen können unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Kurz-URL: http://www.altona.info/?p=9191














… der Bereich den der Bebauungsplan betrifft ist kein Sanierungsgebiet, gehört aber in das Gebiet der integrierten Stadtteilentwicklung Altona-Altstadt …
Unabhängig davon …, hinter der Verwaltungssprache wird häufig und gern versteckt, was an Vorhaben in dem jeweiligen Gebiet, für das ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll, dann tatsächlich umgesetzt werden soll. Da sind dann auch schon mal einige Besonderheiten für Investoren darin verpackt, die dann erst bei der Realisation dem Passanten dann klar werden, … und dann heißt es, das hatten wir doch so im Bebauungsplanentwurf festgeschrieben und da hat keiner was gesagt …
… und wer soll das verstehen?
… was verbirgt sich hinter dieser ausgesprochen bürgerfreundlichen Sprache?
… also kurz: worum geht es bei diesem Bebauungsplan?
Danke für die Rückfrage. Wir werden mal anfragen, ob wir den Bebauungsplan auch online veröffentlichen dürfen. (Fortsetzung folgt)
Selbstverständlich darf so ein Bebauungsplan, insbesondere aus einem Sanierungsgebiet, veröffentlicht werden! Schließlich geht es (auch) um öffentlichen Raum.
Jaja, Bürgerbeteiligung in Hamburg/ Altona…..ganz tolle Sache .