Buchenhofwald – Bezirksamt: “kriegen Baugenehmigung nicht mehr aus der Welt”

Hamburg/Iserbrook (erstepresse). Bis kommenden Donnerstag, 5. November, haben Altonaer Bürger und Bürgerinnen noch die Gelegenheit, zum Bürgerentscheid “Rettet den Buchenhofwald”, abzustimmen. Etwa 36.000 Rückläufe werden im Bezirksamt erwartet.
Laut Aussagen des Bezirksamtes beginne die Auszählung der eingegangenen Stimmen direkt im Anschluss und könne dann “hoffentlich” bis zum 11. November in der darauffolgenden Woche als abgeschlossen angesehen werden. Was danach passiert ist noch völlig unklar (altona.INFO berichtete bereits). Fest stehe jedoch: “Selbst wenn ein Bürgerentscheid zustande kommen sollte, kriegen wir die Baugenehmigung nicht mehr aus der Welt”, so Bezirksamtsleiter Warmke-Rose. Die Baugenehmigung greife in jedem Fall durch. Eine konkrete Fällgenehmigung einzelner Baumgruppen wurde bislang nicht erteilt und werde auch nicht erteilt, bevor es zu einer Entscheidung bezüglich des Bürgerentscheides komme.
Der Hauptausschuss hatte stellvertretend für die Bezirksversammlung Altona beschlossen, dem Bürgerbegehren Buchenhofwald nicht beizutreten und das Bürgerbegehren um eine alternative Fragestellung zu ergänzen. In einem Schreiben bezweifelte die SPD-Fraktion “die Rechtmäßigkeit der Fragestellung” des Stimmzettels: “Sind Sie dafür dass bei den überlegungen zur Zukunft des Buchenhofgrundstückes der ökologisch wertvolle Baumbestand durch konsequente Anwendung der Naturschutzgesetze gesichert wird?”, da die Fragestellung “keine echte Alternative” sei. Außerdem würde die Fragestellung der Bezirksversammlung verschleiern, dass ein Teil des Buchenhofwaldes bebaut werden und ein Teil des Waldbestandes gefällt werden solle.
Bürgerentscheid: "Rettet den Buchenhofwald" Wie stimmen Sie ab?
- Ich unterstütze den Antrag der INITIATIVE (73%, 133 Stimmen)
- Ich unterstütze den Antrag der BEZIRKSVERSAMMLUNG (18%, 32 Stimmen)
- Ist mir eigentlich egal (9%, 16 Stimmen)
Gesamt Stimmen: 181
Nach eingehender Prüfung der Finanzbehörde seien die Zweifel allerdings als unbegründet zurückgewiesen worden. “Die Bezirksamtsleitung Altona hätte den genannten Beschluss der Bezirksversammlung Altona nach [...] Bezirksverwaltungsgesetz beanstanden müssen, wenn er gegen [...] die Grenzen des Entscheidungsrechtes der Bezirksversammlung verstoßen hätte.”, so die Finanzbehörde Hamburg. Die Fragestellung verstoße nicht gegen Recht und Gesetz. Bezirksamtsleiter Warmke-Rose: ” Die Bezirksversammlung hat fehlerfrei beschlossen, das Bezirksamt hat fehlerfrei umgesetzt.”
Die Initiative selbst teilt die Rechtsauffassung des Bezirksamtes nicht. Es bleibt spannend und abzuwarten, was genau in den nächsten Tagen passiert.
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Hintergründe zum Bürgerentscheid “Buchenhofwald”
Kurz-URL: http://www.altona.info/?p=9246












