Abrissgenehmigung erteilt: Frappant schachmatt

Frappant in der Großen Bergstraße: Abriss wurde per "Genehmigungsfiktion" erteilt. Foto: altona.INFO
Hamburg / Altona (erstepresse). Die folgende Meldung dürfte für viele engagierte Bürgerinnen und Bürger überraschend kommen. Durch die sogenannte “Genehmigungsfiktion” wurde der Abriss des Frappant nach Auskunft der Bezirksverwaltung bereits am 21.12.2009 erteilt. Somit ist vor Durchführung des Bürgerentscheides zu IKEA im Januar bereits der Abriss des Gebäudes genehmigt. Argumente der IKEA-Gegner, man könne mit dem Frappant auch etwas anderes planen, erscheinen nun unhaltbar. Auf Hintergründe und Umstände gehen wir im nachfolgenden Beitrag ein.
Das Gesetz räumt einem Eigentümer beziehungsweise Bauherren, nicht zuletzt durch das Grundgesetz, sehr weitreichende Rechte ein. Ist erst mal ein Bauantrag – in diesem Fall der Abriss des Frappant-Gebäudes – genehmigt, gibt es kaum noch ein Zurück ohne besonders tief in die Tasche greifen zu müssen und etwaige Schadensersatzansprüche auszugleichen. Das was sich viele Frappant-Künstler und IKEA-Gegner erhofften, nämlich eine andere Art von Verwertung des Frappant-Gebäudes, erscheint durch diese bereits erteilte Abrissgenehmigung nun unrealistisch.
Zur “Genehmigungsfiktion” bei Bauanträgen
Einfach erklärt bedeutet die “Genehmigungsfiktion”, dass durch Nicht-Agieren des zuständigen Amtes in Folge eines Bauantrages (in diesem Fall ein Antrag auf Abriss) durch das erst vor ein paar Jahren modernisierte Baurecht eine automatische Genehmigung (= Genehmigungsfiktion) eintritt. Nach § 61, Abs. 3 der Hamburger Buordnung (HBauO) gilt auch für die “Beseitigung baulicher Anlagen” das sogenannte “vereinfachte Genehmigungsverfahren”. Weiter heißt es: “über den Antrag ist innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen zu entscheiden.”
Politiker uneins über Gesetzeslage
Die Diskussion im letzten Hauptausschuss der Bezirksversammlung offenbarte eine Menge Konflikte. Auch Politiker sind sich über die richtige Anwendung der unterschiedlichen Gesetze (Baurecht, Verwaltungsgesetz, Volksabstimmungsgesetz) unsicher. Die CDU fordert deshalb die Einberufung von fraktionsübergreifenden Gesprächen über die “Mängel des Volksabstimmungsgesetzes” – aus der SPD-Fraktion vernimmt man ähnliche Stimmen.
Unabhängig von der Meinung der Politiker ist sich die Bezirksverwaltung bezüglich der Anwendung der Gesetze sicher. Im BezVwG (Bezirksverwaltungsgesetz) lautet es in Paragraph 32, Abs. 5: Nach Abgabe der geforderten Unterschriften “darf für drei Monate eine dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung durch die Bezirksorgane nicht mehr getroffen und mit dem Vollzug einer solchen Entscheidung nicht begonnen werden.”
Aktuell gibt es zwei Bürgerbegehren. Zuerst startete Contra-IKEA und kurz danach Pro-IKEA. Ersteres hatte zwar das Quorum für die Auslösung des Suspensiveffektes erreicht, allerdings bis heute keine notwendigen gültigen ca. 5.600 Stimmen für die Durchführung des Bürgerentscheides erhalten. Nach neusten Informationen der Initiative “Kein Ikea in Altona” dürften diese fehlenden Stimmen aber im Januar zusammenkommen.
Das Pro-IKEA Begehren hat die notwendigen Stimmen für die Durchführung des Entscheides seit Ende November zusammen. Auch hier wurde mit Abgabe der Suspensiveffekt ausgelöst. Die Bezirksverwaltung argumentiert jetzt, dass die durch Paragraph 32, Abs. 5 eintretende Sperre ebenso gelte und keine “dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung”, also hiermit gegen den Bau von IKEA, getroffen werden dürfe. So vertrat die Verwaltung auf einer Sitzung des Hauptausschusses den Standpunkt, dass sie ohnehin nichts tun dürfe, da sie mit dem Versagen der Abrissgenehmigung eindeutig gegen das Pro-IKEA-Begehren aktiv werde. Insofern tritt durch die Nicht-Bearbeitung des Antrages die Genehmigungsfiktion ein. Der Abriss ist damit genehmigt.
Juristischer Sachverstand ist gefragt
Zugegeben: Mit der Interpretation der Lage ist der Laie an dieser Stelle überfragt. Es bleibt Gerichten überlassen zu dem Thema eine Meinung und ein Urteil zu sprechen. Fraglich bleibt, wieso ein Antrag auf Gebäudeabriss eines Eigentümers oder Käufers gegen eine Ansiedlung von IKEA verstoßen würde, wenn er denn vertagt oder negativ beschieden würde. Dies sahen laut CDU einige andere Abgeordnete der Bezirksversammlung so und argumentierten, dass sich keines der beiden Bürgerbegehren mit der Frage des Abrisses des Frappant-Gebäudes befasse und der Abriss nicht zwingend dazu führen muss, dass IKEA gebaut würde.
Einen Abriss des Gebäudes vor dem Ausgang des Bürgerbegehrens soll es indes nicht geben. Dies hat auch IKEA bestätigt und noch einmal bekräftigt, dass man dem Ausgang des Bürgerentscheides nicht vorgreifen wolle. Doch der Abriss des Frappant erscheint sicher. Eine Abrissgenehmigung kann über das Privatrecht laut Auskunft der Bezirksverwaltung veräußert werden, so dass selbst für den Fall, dass IKEA nicht kommt, trotzdem mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von davon ausgegangen werden darf. In diesem Falle: Alea jacta sunt – Frappant schachmatt.
Politik muss Weichen für eine eindeutige Gesetzeslage stellen
CDU-Fraktionsvorsitzender, Uwe Szczesny, fordert derweilen die Fraktionen auf, gemeinsam darüber nachzudenken, wie die Gesetzgebung zum Bürgerentscheid künftig sinnvoller gestaltet werden kann. Nicht erst der Fall IKEA zeige, dass es “für jedermann klare und nachvollziehbare Regeln geben” müsse, mit denen Verfahren und Konsequenzen von Bürgerbehren “rechtlich eindeutig und ohne Grauzonen” beschrieben werden.
Bezirksamtleiter Warmke-Rose hatte in der letzten Bezirksversammlung auf deutliche Schwächen des Volksabstimmungsgesetzes hingewiesen. Diese Ungereimtheiten seien nicht erst seit gestern bekannt. Er selbst sieht eine Ursache für die Schwächen darin, dass das Gesetz “nicht mit dem juristischen Sachverstand eines parlamentarischen Verfahrens”, sondern von dem Volke selbst, per Volksentscheid eingebracht worden sein. Politiker hätten sich seitdem “aus Respekt vor dem Volke”, so der parteilose Warmke-Rose, nicht getraut, das Gesetz zu überarbeiten.
Denkpause.
Diese Ausführungen erinnnern doch sehr an an die Verfassung. Wie heißt es noch so schön in Paragraph 20, Abs. 2 des (GG) Grundgesetzes: “Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.” Auch daran sollte sich die Politik in ihren Gesetzen halten, denn sonst läuft das Volksabstimmungsgesetz Gefahr, gegen die Verfassung zu verstoßen.
Es sollte keine Aufgabe der Lokalpolitik sein, Altonaer Bäume oder Bauprojekte in Karlsruhe zu verhandeln.
Kurz-URL: http://www.altona.info/?p=10939














Rechtsstaat durch Zeitablauf?
Ist ja Klasse, jedermann kann jetzt schnell Bau- und Abrissanträge stellen. Die können sowieso nicht innerhalb von zwei Monaten nicht bearbeitet werden und schon kann jeder machen was er will. Das andere Rechte nicht berücksichtigt werden brauchen zeigt der Buchenhof-Wald. Dort hat Schwarz-Grün sogar aktiv entschieden, dass man die Frist verstreichen lassen wolle. So brauchte man sich um andere Rechtsvorschriften nur am Rande zu kümmern. Denn nach derzeitiger Hamburger Lesart gilt ein durch Zeitablauf erworbenes Recht genausoviel, als wenn alle Gesetze und Rechstvorschriften geprüft worden wären …
Herzlichen Glückwunsch – wird hier der Rechtsstaat durch Zeitablauf eingeführt?
Eine – durch Verfristung eingetretene – Abrissgenehmigung heisst noch nicht, daß irgendetwas Anderes als im Bebauungsplan von 1974 Vorgesehenes gebaut werden darf. Das Planungsrecht erlaubt allerdings auch großflächigen Einzelhandel – zum Beispiel IKEA. Denn die Große Bergstraße ist der Ostabschnitt des Bezirkszentrums Altona.
In der Tat ist es ärgerlich, daß die rechtliche Grundlage für Bürgerbegehren in einigen Fällen mit anderen rechtlichen Grundlagen (zum Beispiel der Bauordnung oder dem Baugesetzbuch) nicht übereinstimmt. Dadurch werden Bürgerinnen und Bürger verärgert, denen suggeriert wird, sie könnten über Bauvorhaben frei abstimmen, die in Wirklichkeit bereits rechtlich konditioniert sind. Das Landesrecht zu Bürgerbegehren kann jedoch jedenfalls das übergeordnete Bundesrecht nicht brechen. Also muß das Landesrecht geändert werden, um nicht weitere Enttäuschungen zu produzieren.
Noch ein Wort zu IKEA: Ein City-Möbelhaus an der Großen Bergstraße wird voraussichtlich nicht die Verkehrsmengen hervorrufen, welche die Gegner behaupten. Schon im Zusammenhang mit dem Parkhaus für Mercado und mit dem Parkhaus im Bahnhofszentrum Altona wurde befürchtet, daß Autoverkehr die Stadtteile Altona und Ottensen überschwemmen würde. Das ist nachweislich nicht geschehen. Im Gegenteil: Das Parkhaus Mercado ist zu einem sehr hohen Anteil an Anlieger fest vermietet, das Parkhaus Bahnhof steht zur Hälfte leer. Im Zusammenhang mit den 4 Parkdecks, die IKEA plant, werden einmal wieder Befürchtungen geweckt, die nachweislich bei gleich gelagerten Projekten in der Umgebung nicht eintraten.
Also, eine Abrissgenehmigung für ein Gebäude kann theoretisch jeder beantragen, um herauszufinden, ob man das Gebäude abreißen darf. Das ist z.B. sinnvoll, wenn man interessiert ist, ein Grundstück mit einem alten Gebäude zu erwerben, dass man aber eigentlich nur kaufen will, um dort neu zu bauen. Um vor Erwerb sicher zu sein, dass man auch eine Abrissgenehmigung bekommt, kann man die auch vorher beantragen, ohne überhaupt Eigentümer zu sein. Dann hat man im Zweifel eine Abrissgenehmigung, ausführen und nutzen kann man die aber dann noch lange nicht.
Insofern: eine bestehende Abrissgenehmigung sagt noch lange nichts darüber aus, ob auch tatsächlich abgerissen wird.
Wenn das so stimmt, was ich jedoch bezweilfle, und das Haus abgerissen wird, um Tatsachen vor dem abgeschlossenen Prozess einer demokratischen Meinungsbildung zu schaffen wünsche ich der Bezirkspolitik viel Spaß dabei die Folgen auszubaden. Vielleicht haben einige noch nicht ganz verstanden, daß es hier mitlerweile um einiges mehr geht als ein Möbelhaus. Es geht nämlich um die Art und Weise, wie in Altona Bezirkspolitik hinter verschlossenen Türen, über die Interessen der Anwohner himnweg und gedeckt durch Lobbyisten und Winkeladvokaten, gemacht wird. Wenn Ikea für die Lobbyinteressen einiger Politiker und Geschäftsleute herhalten soll, dann wird sich vielleicht auch Ikea überlegen ob sie dieses Spielchen mitspielen.
@Hartmut
Es geht nämlich um die Art und Weise, wie in Altona Bezirkspolitik hinter verschlossenen Türen, über die Interessen der Anwohner himnweg und gedeckt durch Lobbyisten und Winkeladvokaten, gemacht wird.
Ja, stimmt, so wird zurzeit in Altona Politik gemacht und in deren Folge Verwaltungsentscheidungen getroffen oder geschehen lassen, war´s mal anders?
Was erwartet uns wohl in dieser Lage für den neu entstehenden Stadtteil auf der Fläche, welche den ehemaligen Güterbahnhof, das Postgelände und vielleicht bald auch das Holstengelände umfasst?
Eine Schande! Der Bezirk fällt negativ durch bewusste Beeinflussung der Öffentlichkeit durch gezielte Falschaussagen und mangelnde Informationen auf. Ein derartig parteisches Verhalten widerspricht zutiefst demokratischen Grundsätzen. Die parteipolitische und behördliche Unverschämtheit gipfelt gegenwärtig in einer absolut unakzeptabel tendenziösen Formulierung des Bürgerentscheid-Stimmzettels: â€Sind Sie dafür, dass in Altona – Altstadt ein IKEA Möbelhaus gebaut wird und der Stadtteil dadurch nachhaltig belebt und attraktiver wird?”. Mangelnde Aufklärung und beeinflussende Fehlinforamtionen gepaart mit diesem suggerierten Wahlzettel sind klare Bürgermanipulation. Politik ist ein Schmuddelgeschäft. Wie es scheint, trifft dies im Bezirk Altona ganz besonders zu. Ich schäme mich dafür und bin sauer.
@ David:
Wenn man keine Ahnung hat…
Ich weiß nicht ob Ihnen klar ist, dass es sich bei dem Entscheid am 19. Januar um den Bürgerentcheid des “PRO”-Bürgerbegehrens handelt!!? Weder die politischen Parteien und schon gar nicht die Verwaltung sind für die Formulierung der Fragestellung verantwortlich. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens formulieren die Fragestellung. Und da ist es doch wohl selbstverständlich, dass diese positiv für IKEA formuliert wird.
Hmm, aber durch die Nichtbearbeitung wurde dann ja auch etwas entschieden, nämlich für den Bauantrag.
Meinetwegen soll lieber ein Parkplatz da hin als ein Ikea. Gut für Skater ;)
Es ist schon ironisch, dass ausgerechnet die IKEA-Gegner mit dem, durch ihr Anti-IKEA-Bürgerbegehren ausgelösten, dreimonatigen Suspensiveffekt, die Abrissgenehmigung quasi selbst erteilt haben. Die Politik erteilt Abrissgenehmigungen in der Regel nur im Zusammenhang mit Baugenehmigungen, konnte in diesem Fall aber nicht entscheiden, da das Kein-IKEA-Bürgerbegehrens bereits 1800 Unterschriften abgegeben hatte. Shit happens. Sollte IKEA im Bürgerentscheid abgelehnt werden, gibts wenigstens einen schönen Parkplatz.