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Niedersachsen fordert Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens

Verfasst von Christoph Zeuch am Mittwoch, 6. Januar 2010 abgelegt in Allgemeines, Deutschland, Nachrichten, Norddeutschland, Wirtschaft. Alle Antworten zu diesem Beitrag verfolgen RSS 2.0. Zum Ende des Beitrages und Feedback hinterlassen.

Hamburg / Hannover (erstepresse). Ginge es nach dem niedersächsischen Justizminister Bernd Busemann, soll eine von der Koalition von CDU/CSU und FDP in Berlin geplante Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens zügig umzusetzt werden.

„Bundesweit wird das Gerichtsvollzieherwesen mit rund 200 Millionen Euro im Jahr von den Ländern subventioniert. Das macht 40.000 Euro für jeden einzelnen Gerichtsvollzieher. Angesichts klammer Kassen sollen nach Busemann “alle staatlichen Aufgaben auf den Prüfstand” gestellt werden. Allein in Niedersachsen könnten durch eine Übertragung auf Private jährlich gut 16 Millionen Euro gespart werden, rechnet das Ministerium zusammen. “Hinzu kämen bundesweit Umsatzsteuermehreinnahmen von 113 Millionen Euro“, so Busemann.

Niedersachsen habe bereits im Jahr 2007 federführend mit anderen Bundesländern einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der dann auch die Einbringung in den Bundestag beschlossen habe. Dort sei der Entwurf wie so viele andere Länderinitiativen in der vergangenen Legislaturperiode jedoch nicht weiter behandelt worden.

“Die Aufgabenübertragung auf Private sei längst überfällig. Ich begrüße es sehr, dass die Koalition in Berlin unsere Initiative nunmehr vorantreiben möchte. Das ist auch im Interesse der zahlreichen Gläubiger, die durch eine effektivere Zwangsvollstreckung schneller zu ihrem Geld kommen“, sagte Busemann.

Geplant sei, Aufgaben der Gerichtsvollzieher auf selbständig tätige Private zu übertragen. Diese würden mit einem öffentlichen Amt „beliehen“, dürfen also weiter hoheitliche Aufgaben im Bereich der Zwangsvollstreckung unter der Aufsicht des Staates ausüben. Die privaten Gerichtsvollzieher würden auf eigene Kosten Geschäftsstellen mit eigener Ausstattung und eigenen Mitarbeitern unterhalten und für ihre Amtstätigkeit Gebühren erheben.

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