Altona / Ottensen (erstepresse). Ein Kamerateam steht vor einem heruntergekommenen Haus in Ottensen. Was ist hier los und lohnt sich so sehr gefilmt zu werden? Das Fernsehteam von SpiegelTV gibt bereitwillig Auskunft: Der Vermieter dieses Mehrfamilienhauses kassiere von der ARGE wesentlich mehr Mieteinnahmen als ihm zustünden.
Viel schlimmer an dieser Geschichte: Die Bewohner – alle Hartz-IV-Empfänger, auch ehemalige Obdachlose – leben hier nicht in Wohnungen, sondern im wahrsten Sinne in “Löchern”. Viele Appartements verfügen über keine Heizung, es gibt keine Herde, dafür nur einfache Zweier-Kochplatten. Schimmel, Wasserschäden und stark renovierbedürftige Stellen gibt es zu genüge – und das bei einem Quadratmeterpreis von mehr als 15 Euro.
Den Vermieter auf Mängel hinzuweisen traut sich kaum einer der Bewohner. Zu groß ist die Angst vor die Tür gesetzt zu werden. Viel tiefer fallen, als er ohnehin schon ist, will niemand. Und wenn jemand doch mal den Mut aufbringt, ignoriert der Vermieter Informationen und Bitten etwas zu verändern. In der politischen Diskussion wird derzeit von “spätrömischer Dekadenz” gesprochen, ob das passt?
Auch Horst Weise, Sprecher der ARGE Hamburg, weiß: “Unser größtes Problem ist, dass die Leute Missstände dem Vermittler nicht mitteilen. Dabei stehen wir doch auf der Seite unserer Kunden und helfen im Notfall aus.” In einem Gespräch mit altona.INFO berichtet Weise jedoch über sehr gute Erfolge in Zusammenarbeit mit dem Mieterschutzbund Hamburg. Man setze sich notfalls mit allen juristischen Mitteln durch und fordere sogar bereits gezahlte Mittel zurück.
In enger Abstimmung gehen ARGE, team.arbeit.hamburg und die Sozialbehörde derzeit mit “einem ganzen Bündel von Maßnahmen” den Vorwürfen gegen Vermietern nach, die Wohnungen an “Hartz IV-Empfänger” zu falschen Konditionen vermieten sollen. Neben dem Aufruf, Fälle zu melden, prüfe die Sozialbehörde nach eigenen Angaben zudem, ob das fachliche Regelwerk zur Anwendung des SGB II dahingehend ergänzt wird, dass für die übernahme der Kosten der Unterkunft neben den einschlägigen Höchstwerten für die Nettokaltmieten (siehe unten) auch Höchstwerte für die Quadratmetermiete eingeführt werden. Bei überschreitung einer solchen Quadratmeterhöchstmiete würde dann im Einzelfall von team.arbeit.hamburg entschieden, ob die Miete tatsächlich noch übernommen werden kann.
ARGE-Sprecher Horst Weise betont, dass man zu vielen Schritten inzwischen bereit sei. “Auf unsere Kosten können die Mieter den Mieterschutzverein aufsuchen und in jedem Fall helfen wir auch bei dem Umzug in eine anständige Wohnung”, so Weise. Offen und abzuwarten bleibt allerdings nicht nur die Bewertung der bekanntgewordenen Fälle, sondern auch, ob betroffene Bezieher auf das Angebot eingehen. Soziale Bindungen zu Mitbewohnern oder Nachbarn wollen viele genauso wenig aufgeben, wie sie nicht bereit sind, die gewohnte unmittelbare Umgebung zu verlassen. Hinweise auf konkrete Fälle zu erhalten fällt deshalb schwer.
Nach Informationen von altona.INFO stand eines der betroffenen Häuser (das oben abgebildete Haus, Am Sood Nr. 5 in Ottensen) vor drei Jahren zur Versteigerung. In den Unterlagen des Amtsgerichtes Altona hieß es seinerzeit, das Haus wäre illegal und eigenmächtig ausgebaut worden und sei dadurch ohne weiteren Rückbau unvermietbar. Kurz vor dem angesetzten Versteigerungstermin jedoch, platzte dieser…
Fortsetzung folgt.
—— INFORMATION der ARGE ——–
Grundsätzlich gilt bei Mietverträgen zwischen Leistungsempfängern und ihren Vermietern der Grundsatz der Privatautonomie. Der Leistungsberechtigte schließt mit dem Vermieter seiner Wahl eigenverantwortlich einen Mietvertrag nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches ab. Es besteht lediglich der gesetzliche Vorbehalt, dass die Kosten der Unterkunft angemessen sein müssen, also einen Höchstwert nicht überschreiten, der sich auf die Anzahl der Personen im Haushalt sowie die Baualtersklasse der Wohnung bezieht.
Im Rahmen dieser Höchstwerte ist der Mieter frei und auch eigenverantwortlich bei der Wahl seiner Wohnung. Er entscheidet zum Beispiel individuell, ob er eine größere und vergleichsweise pro Quadratmeter günstigere oder eine eher kleinere aber pro Quadratmeter teurere Wohnung wählt.
Der Grundsatz der Privatautonomie gilt weiter auch für die ordnungsgemäße Abwicklung der Mietverhältnisse. Der Mieter ist also grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, sich mit seinem Vermieter auseinanderzusetzen, wenn er Mängel an der Wohnung oder im Mietvertrag feststellt.
—— ENDE INFORMATION der ARGE ——–















Wie und wo kann man dies der ARGE melden?