Atomkraftwerk-Laufzeiten: “Größte wirtschaftliche Auseinandersetzung der Nachkriegszeit”

Eine neue Studie der Universität Flensburg spricht von bis zu 80 Mrd Euro möglichen Verlusten für die Atomwirtschaft. Foto: erstepresse
Berlin / Hamburg / Düsseldorf / (erstepresse). Eine im Auftrag des Hamburger Energieunternehmens Lichtblick verfasste Studie der Universität Flensburg (PDF, Prof. Dr. Olav Hohmeyer / Universität Flensburg) kommt zu dem Ergebnis: Atomkraft blockiert den Ausbau der erneuerbaren Energien. Die von der Bundesregierung geplante Laufzeitverlängerung schaffe insbesondere wirtschaftliche Anreize, um das Ökostrom-Wachstum zu begrenzen. “Atomkonzernen drohen sonst Verluste bis zu 80 Milliarden Euro”, teilt das Unternehmen Lichtblick mit. EON kontert mit ‘seiner’ Studie vom “Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung der Universität Stuttgart (2009, PDF, Auszug)” und dem Hinweis, dass “Kernenergie kein Hindernis für Ausbau der erneuerbaren Energien” sei. Jüngst hatte die Anzeigenkampagne eines von der Kernenergiewirtschaft gegründeten Vereins massiven Einfluss auf die Debatte nehmen wollen.
Sollte sich der Ausbau der erneuerbaren Energien wie geplant fortsetzen, würden Wind und Sonne in Zukunft immer häufiger die volle Stromnachfrage decken. Atomstrom würde dann nicht mehr benötigt, die Meiler müssten kurzfristig vom Netz. Bei einer Laufzeitverlängerung von 28 Jahren werde es, so das Ergebnis der neuen Studie aus Flensburg, ab 2020 bis zur Stilllegung des letzten Meilers zu mindestens 15.800 kurzfristigen AKW-Abschaltungen kommen. Die Atomkonzerne müssten durch diese Produktionsausfälle auf Gewinne in Höhe von 21 bis 80 Milliarden Euro verzichten.
Ganz im Gegensatz dazu bezeichnen viele Politiker der Regierungskoalition aus Berlin die geplante Laufzeit-Verlängerung für AKWs als “Brückentechnologie”. Die nun vorliegende Studie aus Flensburg belege, dass die großen Energiekonzerne versuchen würden, ihre Milliarden-Verluste zu verhindern. Dies sein nur möglich, wenn der gesetzlich garantierte “Ökostrom-Vorrang” bei der Stromeinspeisung abgeschafft und der Ausbau der erneuerbaren Energien begrenzt würde.
“Größte wirtschaftliche Auseinandersetzung der Nachkriegszeit”
Wo es um Milliarden geht – halten viele die Hände auf oder stecken die Hände in die Tasche und wenden sich von der Diskussion ab. Dabei geht es vor allem um eine weitreichende Entscheidung und eine Definition, die nur politisch festgelegt werden kann. Juristisch äußerst heikel ist die Frage, ob eine Bundesregierung im Alleingang eine solch generationenübergreifende Frage ohne die Zustimmung aus den Ländern treffen kann.
Es drohe ein massiver wirtschaftlicher Konflikt zwischen Öko- und Atomstrom, sagt der Vorstand von Lichtblick mit Verweis auf die Studie der Universität Flensburg. Der Manager geht noch einen deutlichen Schritt weiter: “Die Laufzeitverlängerung provoziert ohne Not eine der größten wirtschaftlichen Auseinandersetzungen der Nachkriegszeit”, so Gero Lücking, Vorstand Energiewirtschaft von Lichtblick. Dass es um eine Menge geht, wurde jüngst durch die Beeinflussung der Öffentlichkeitsarbeit über den unüblich aktiven werblichen Eingriff per Anzeigenkampagne der Kernenergielobby deutlich.
EON: “Behauptung von Prof. Hohmeyer ist im Kern falsch”
Eine von der E.ON Energie AG beim “Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung der Universität Stuttgart” im Jahr 2009 in Auftrag gegebene Studie kommt zu dem Ergebnis, dass “Kernenergie kein Hindernis für Ausbau der erneuerbaren Energien” ist. Auch Kernkraftwerke könnten so flexibel eingesetzt werden – so die Studie -, dass sie zum Ausgleich einer “schwankenden Einspeisung aus Wind- und Solarkraftwerken” beitragen. Bereits heute würden laut EON einige Kernkraftwerke in Deutschland im so genannten “Lastfolgebetrieb” gefahren. Die Leistung der Anlagen würde dabei flexibel an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. “So tragen sie dazu bei, den gesetzlich vorgeschriebenen Vorrang für die Einspeisung erneuerbarer Energien sicherzustellen”, geht aus der Interpretation des Energiekonzerns hervor.
“Im Kern ist die Behauptung von Prof. Hohmeyer, Kernkraftwerke ließen sich nicht flexibel regeln, falsch. Denn dieser Behauptung liegt die Unterstellung zugrunde, alle Kernkraftwerke würden ständig im Dauerbetrieb und mit Vollast gefahren. Tatsächlich können sie auch problemlos im so genannten “Lastgangbetrieb” laufen. Dies ist teilweise schon heute der Fall. Ihre Leistung kann dann sehr flexibel und schnell – innerhalb weniger Minuten- den jeweils aktuellen Erfordernissen angepasst werden”, sagt EON-Sprecher Carsten Thomsen-Bendixen.
Lichtblick: “Energiewende würde sich um Jahrzehnte verzögern”
“Die für den Klimaschutz so wichtige ökologische Energiewende würde sich um Jahrzehnte verzögern”, meint Lichtblick. Eine vergleichbare Debatte wie in Deutschland sei in Großbritannien bereits zu beobachten. Atomkonzerne hätten dort die Begrenzung der erneuerbaren Energien auf 20 bis 33 Prozent der Stromproduktion gefordert, damit sich ihre Kernkraftwerke noch rechnen. Dieses Niveau würde Deutschland bereits in wenigen Jahren erreichen. Der Grund für die kurzfristigen Abschaltungen sei die unflexible AKW-Technik. Je nach Anlagentyp könne ein Meiler seine Leistung nur auf 50 oder 60 Prozent drosseln. Wird weniger Atomstrom benötigt, müsse er ganz vom Netz. Nach einer Komplettabschaltung benötigte ein AKW zudem 50 Stunden, um wieder anzufahren. Steht in dieser Zeit aufgrund veränderter Wetterverhältnisse weniger Wind- und Sonnenstrom zur Verfügung, könnten die Meiler nicht angemessen reagieren. “Atomkraftwerke sind nicht flexibel genug, um die je nach Wetterlage schwankende Erzeugung von Wind und Sonne sicher auszugleichen”, so Studienautor Prof. Dr. Olav Hohmeyer von der Universität Flensburg.
Lichtblick meint, weder eine Laufzeitverlängerung noch ein Neubau von Kohlekraftwerken sei erforderlich, um die künftige Stromversorgung zu sichern, während EON über seine Studie zu dem Ergebnis kommt, dass ohne Laufzeitverlängerung in Deutschland Kohle- und Gaskraftwerke mit einer Gesamtleistung von mehr als 20.000 Megawatt neu gebaut werden müssten. Der Vorwurf der Lichtblick-Studie: Schon die bestehenden konventionellen Kraftwerke bremsten den Ausbau der erneuerbaren Energien. “Angesichts der großen Ausbaudynamik könnten wir Deutschland schon 2030 komplett mit regenerativem Strom versorgen”, erläutert Prof. Hohmeyer. “Da die Atomkraftwerke aber nach derzeitiger Gesetzeslage noch bis in die 2020er und die jüngsten Kohlekraftwerke noch bis in die 2040er Jahre laufen, ist eine vollständige regenerative Versorgung erst für 2050 zu erwarten.” Die Studie aus Flensburg sieht ferner eine Alternative zu Atom und Kohle in der dezentralen Stromproduktion in gasbetriebenen “Mini-Blockheizkraftwerken”. Während ein AKW 50 Stunden für einen Kaltstart benötige, liefere beispielsweise das “Zuhause-Kraftwerk” von Volkswagen binnen 60 Sekunden Ökostrom. Durch eine Vernetzung und Steuerung zehntausender solcher Mini-Kraftwerke – die zugleich Mehrfamilienhäuser, Schulen oder Unternehmen mit Wärme versorgen könnten – könnte das Hamburger Unternehmen Lichtblick über ein “Schwarm Strom-Konzept” flexibel auf die schwankende Produktion von Wind- und Sonnenstrom reagieren.
Nach den Ergebnissen der Flensburger Studie werden 2050 rund 17 Milliarden Kilowattstunden aus flexibler Biogas-Verstromung gewonnen. Dies könnten über 600.000 VW-Kraftwerke leisten, deren Betrieb nach Wunsch der Hamburger langfristig von Erdgas auf regeneratives Biogas umstellt werden soll. “Statt auf die riskante und unflexible Kernenergie zu setzen, muss die Bundesregierung ein Förderprogramm für klugen, sauberen und flexibel erzeugbaren Strom auflegen. So schaffen wir den Weg in das regenerative Zeitalter”, so Lücking.
Verivox: Branche streitet über die Definition von “wettbewerbsneutral”
Der auf den Vergleich von Stromanbietern spezialisierte Anbieter verivox verhält sich in der Diskussion neutral, wird auf Anfrage mitgeteilt. Voraussetzung für einen Konsens der Branche zugunsten der Laufzeitverlängerung sei deren “wettbewerbsneutrale” Ausgestaltung. Pressesprecher Jürgen Scheuer verweist auf die gegenwärtige Definitions-Debatte: “Die Branche streitet darüber, was “wettbewerbsneutral” genau bedeuten soll. Der Verzicht auf eine Verlängerung der Laufzeiten könnte die Marktchancen für Anbieter anderer Erzeugungsarten verbessern.”
Dass es Wettbewerb in der Energiebranche gibt, war zuerst Resultat der Überarbeitung des Energiewirtschaftsgesetz – EnWG im Jahr 1998 und zuletzt durch eine Änderung im Jahr 2005. Die Reihenfolge der Adjektive ist mit Sicherheit eine politische Entscheidung. Was ist “sicher”, “preisgünstig”, und “umweltverträglich”? In Paragraph 1 steht: “Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas.”
Greenpeace: Bundesministerium hält Energiebericht zurück – Klage eingereicht
Ein heikles Thema ist derzeit auch, dass das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) einen Pflichtbericht an die Europäische Kommission zur Versorgungssicherheit nach § 51 EnWG laut Greenpeace “zurückhält”. Spätestens zum 31. Juli sei das Bundesministerium dazu (Laut Paragraph 63 Absatz 1) verpflichtet gewesen. Kürzlich hat der Verband Klage gegen das Ministerium eingereicht (PDF) “Wirtschaftsminister Rainer Brüderle bricht deutsches Recht, um zu vertuschen, dass wir die Atomkraft in Deutschland nicht mehr brauchen. Schon der letzte Monitoring-Bericht aus dem Jahr 2008 kommt zu dem Schluss, dass die Versorgungssicherheit auch bei einem Atomausstieg bis 2020 gewährleistet ist
, sagt Tobias Münchmeyer, Energieexperte bei Greenpeace. Die Umweltschützer sprechen auch von dem “Märchen” der sogenannten “Stromlücke” und gehen in einer eigenen Studie (PDF) den Aussagen der Deutschen Energie Agentur (DENA) aus dem Jahr 2008 nach, die bis heute vermeintliche Basis für die Argumentation mit der sogenannten “Brückentechnologie” ist.
Kurz-URL: http://www.altona.info/?p=22412












