Reformation des Volksabstimmungsgesetzes
Hamburg. Die Reform des Volksabstimmungsgesetzes, auf die sich die Vertrauensleute der ‘Initiative für faire und verbindliche Volksentscheide’ zusammen mit Vertretern aller Bürgerschaftsfraktionen schon vor Monaten geeinigt hatte, ist nun beschlossen. In der Bürgerschaftssitzung am 26.09. wurde das Gesetz verabschiedet, das deutliche Verbesserungen für die direkte Demokratie in Hamburg bringt soll.
So wird es Senat und Bürgerschaft in Zukunft nicht mehr möglich sein, einen Volksentscheid einfach zu kippen. Steht die Änderung eines durch einen Volksentscheid beschlossenen Gesetzes bevor, können demnach 2,5 Prozent der Wahlberechtigten (rd. 31.000) beantragen, dass die Bürgerschaft ihr Änderungsgesetz dem Volk zur Zustimmung (Referendum) vorlegen muss. So soll das Volk die Möglichkeit bekommen zu verhindern, dass ein von ihm beschlossenes Gesetz geändert wird. Dies geht aus einer Mitteilung von “Mehr Demokratie” hervor. Frank Teichmüller, Mitglied der Initiative, zu der auch “Mehr Demokratie” gehört, sagt: “Das ist ein großer Fortschritt für die Verlässlichkeit der Demokratie in Hamburg.“ Bei Zweifeln an der Zulässigkeit einer Volksinitiative müsse der Senat künftig frühzeitig das hamburgische Verfassungsgericht um eine Prüfung ersuchen. Es werde in Zukunft auch mehr Möglichkeiten geben, zu einem Kompromiss zwischen Bürgerschaft und Initiative zu kommen, zum Beispiel durch eine Verlängerung der gesetzlich vorgesehenen Fristen. Damit werde mehr Raum für Konsensgespräche geschaffen.
Einzelheiten des Gesetzes waren in mehreren interfraktionellen Gesprächsrunden mit der Initiative erarbeitet worden. Dieses Vorgehen war nötig geworden, weil zwar seit 2009 die weitgehende Verbindlichkeit von Volksentscheiden in der Hamburger Verfassung festgeschrieben ist, das dazu gehörende Durchführungsgesetz aber noch aus der Zeit vor der Verabschiedung des Verfassungskompromisses stammte. Die jetzt erreichte Anpassung schafft laut “Mehr Demokratie” für Politik, Verwaltung und Initiativen endlich mehr Klarheit und Rechtssicherheit. Der Initiativen-Sprecher hebt vor allem die konstruktive Zusammenarbeit in den Rathausrunden hervor: „Dass wir auf gleicher Augenhöhe mit den Vertretern aller Bürgerschaftsfraktionen über die Aktualisierung des Volksabstimmungsgesetzes verhandeln konnten, zeigt eine neue, respektvolle Qualität des Umgangs der Politik mit den Hamburger Bürgerinnen und Bürgern.“
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